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Bundestag wehrt sich gegen schärfere Korruptionsregeln
Und hinkt damit im europäischen Vergleich hinterher.
Die UN-Konvention gegen Korruption von 2003 ist der erste weltweit völkerrechtlich verbindende Vertrag zur Verhinderung von Korruption. Er verpflichtet die Vertragsparteien zur Bestrafung verschiedener Formen der Korruption gegenüber Amtsträgern. Die Konvention ist von 160 Staaten ratifiziert (Stand April 2012). Die größten Staaten, die die Konvention noch nicht ratifiziert haben sind Japan, Deutschland, Myanmar, Sudan, Saudi-Arabien, Nordkorea und Syrien.
Deutschland hat den Vertrag am 9. Dezember 2003 unterzeichnet, ihn aber bislang noch nicht ratifiziert.
Eine Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung ist mit dem Sonderstatus unserer Abgeordneten und ihrer Immunität ohne Gesetzesänderung nicht machbar.
Da werden so viele Gesetze durchgepeitscht. Bei Nacht und Nebel. Aber für ein seriöses Korruptiondgesetz ist man nicht in der Lage.
Da wird einer, der Kanzlerkandidat wird und nach gültigem Gesetz alle Einkünfte ordnungsgemäß offenlegt, von der Koalition als unseriös und beeinflussbar abgestempelt. Und dabei weigert sich die Koalition penetrant, dem Parlament endlich ein sauberes Regelwerk gegen Korruption zu geben.
Da fühlt sich die Regierungskoalition scheinbar wohl. Achtmal sollten
in der laufenden Regierungsperiode vom Rechtsausschuss strengere Regeln
zur Abgeordnetenbestechung beschlossen werden. Um internationalen
Standards und den UN-Konventionen zu entsprechen. Achtmal wurde von
Union und FDP die Zustimmung verweigert!